Doing Credibility; The Construction of Credibility in Swiss Asylum Procedures

Wird in der Schweiz ein Asylentscheid gefällt, entscheiden Beamte und RichterInnen nicht nur darüber, ob ein Asylsuchender der Flüchtlingsdefinition entspricht, sondern sie prüfen auch die Glaubhaftigkeit der Aussage des Asylsuchenden. Die meisten Gesuche werden mit der Begründung der mangelnden Glaubhaftigkeit von den Behörden abgelehnt. Das vorliegende Forschungsprojekt untersucht den Prozess, in dem über die Glaubhaftigkeit des Asylgesuches entschieden wird.

Im Zentrum stehen die vier Hauptakteure im Asylverfahren: Asylsuchende, RechtsberaterInnen, Beamte, die im Bundesamt für Migration arbeiten, sowie RichterInnen des Bundesverwaltungsgerichts. Unter Berücksichtigung dieser vier Akteure analysiert das Projekt, wie Glaubhaftigkeit und Unglaubhaftigkeit definiert, und welche Bedeutungen diesen Konzepten zugeschrieben werden. Einerseits geht es also um die Wahrnehmung des Begriffs der Glaubhaftigkeit, andererseits untersucht das Projekt den Umgang der verschiedenen Akteure mit Glaubhaftigkeitskriterien. Dazu nimmt es auch den  „Kampf um Glaubhaftigkeit“ in den Blick, in dem die Akteure versuchen, ihre eigene (institutionelle) Glaubhaftigkeit zu verstärken.


Der Forschungsansatz dieses Projekts bringt neue Perspektiven in die Debatten über die Glaubhaftigkeitsprüfung im Asylverfahren, weil er nicht allein die Asylsuchenden im Blick hat, sondern auch die anderen Beteiligten berücksichtigt. Es werden staatliche wie auch nichtstaatliche, bürokratische wie auch nichtbürokratische Akteure untersucht und als handlungsfähige TeilnehmerInnen verstanden, die alle an der Entstehung und der Veränderung der Glaubhaftigkeitskriterien beteiligt sind.
Das Forschungsprojekt arbeitet mit der Methode der multi-sited Ethnographie. Daten werden mittels Feldforschung, teilnehmender Beobachtung, Interviews und der Analyse geschriebener Dokumente gesammelt.

 

Laufzeit des Projekts:

01.02.2014 - 31.01.2017

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